تحقیق


 

فرانسه


حقوق کار


مراحل اخراج در فرانسه (مقاله به فرانسوی)

نمایندگان پرسنل (مقاله به المانی)

فسخ قرارداد كار در فرانسه (مقاله به المانی)

شروط رقابتی بعد از قرارداد (مقاله به المانی)


حقوق مدنی


انجمن ها (مقاله به فرانسوی)


حقوق تجاری


پیشبینی مشكلات در شركتها (مقاله به المانی)

مراحل حفظ فرصتهای شغلی و تصفیه حساب شركتها (مقاله به المانی)

دریافت مطالبات درحقوق فرانسه (مقاله به فرانسوی)

اقدامات لازم بر حسب قانون GAYSSOT مصوب ٦ فوریه ١٩٩٨ (مقاله به فرانسوی)

جعل (مقاله به المانی)


حقوق شركتها


اشكال مختلف شركتها در فرانسه و آلمان (مقاله به انگلیسی)

شركت سهامی خاص (مقاله به المانی)

اكتساب دوباره شركت (مقاله به المانی)


حقوق مالیاتی


قابل مالیات بودن سود شركتها (مقاله به المانی)


حقوق ارث


حقوق ارث فرانسه (مقاله به المانی)

ارث فرانسوی / آلمانی (مقاله به فرانسوی)

حقوق مالیاتی فرانسه در ارتباط با ارث (مقاله به المانی)


اصول اخلاقیات وكالت


حق الوكاله وكلا در فرانسه (مقاله به المانی)


حقوق اروپایی


راهنمای صادرات در اروپا (مقاله به انگلیسی)

آیا باید شركت اروپایی را انتخاب كرد (مقاله به فرانسوی)

عاقبت شرکت مدنی ملکی (SCI) برای اشخاصی كه محل اقامتشان فرانسه نیست (مقاله به فرانسوی)


المان


حقوق شركتها


اشكال مختلف شركتها در فرانسه و آلمان (مقاله به انگلیسی)


حقوق ارث


ارث فرانسوی / آلمانی (مقاله به فرانسوی)

راهنمای عملی حقوق آلمان در زمینه ارث (مقاله به فرانسوی)


 

انتشارات


حق الوكاله وكلا در فرانسه

Memo über die Vergütung von Rechtsanwälten in Frankreich

1. Anwaltsgebühren

Das französische Recht kennt keine Rechtsanwaltsgebührenordnung wie die deutsche „BRAGO“ mit Gebührentabellen nach Gegenstandswerten.
Grundsätzlich kann das Honorar frei vereinbart werden.
Nach den französischen Standesregeln („règlement intérieur“) soll das Honorar nach folgenden Bemessungskriterien festgelegt werden:
• Arbeits- und Zeitaufwand;
• Streitwert;
• Rechtsnatur, Komplexität und der Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit;
• Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten bzw. die beteiligten Parteien;
• Das in Aussicht stehende Resultat;
• Berufserfahrung des Rechtsanwalts;
• Auslagen der Kanzlei (Fotokopie-, Telefax- und Telefonkosten etc.)
• Finanzielle Situation des Mandanten.
Der französische Rechtsanwalt ist vor Annahme des Mandats verpflichtet, einen angemessenen Vorschuss („provision“) zu fordern, der ebenfalls nach den vorgenannten Gesichtspunkten festzulegen ist.
Üblicherweise werden in Frankreich Stundenhonorare vereinbart. Auch Pauschalhonorare oder die Zahlung eines monatlichen Betrages sind möglich. Oft werden in diesem Zusammenhang im Vorfeld schriftliche Vereinbarungen (= „conventions honoraires“) zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandant geschlossen, in denen alle Fragen des Honorars für die betreffende Angelegenheit schriftlich festgehalten werden können.
Erfolgshonorare (sog. honoraires de résultat“) und damit Verträge, die ein solches vorsehen (sog.„pacte de quota litis“) sind – ebenso wie in Deutschland – grundsätzlich verboten, es sei denn sie werden als zusätzliche Prämie („honoraires de résultat à titre complémentaire“)vereinbart.

2. Gebühren- und Kostentragung

Die Kosten des Rechtsstreits („frais et dépens de justice“) trägt grundsätzlich der Unterlegende (Artikel 696 der frz. Zivilprozessordnung), allerdings nicht die Anwaltskosten des Gegners.
Diese werden der obsiegenden Partei grundsätzlich durch die Gegenseite nicht erstattet.
Auf Antrag kann das Gericht jedoch einen in sein Ermessen gestellten Pauschalbetrag zur Erstattung an die obsiegende Partei bewilligen (Artikel 700 der Zivilprozessordnung).1 Dieser Pauschalbetrag entspricht jedoch nur ganz ausnahmsweise den tatsächlich verauslagten Kosten.
Bedürftige Personen können Prozess- und Beratungshilfe („aide judiciaire“) beantragen.

Paris, den 4. 12. 2003
Kay GAETJENS – Avocat à la Cour

* Anlage : Honorar- und Kostenmerkblatt unserer Kanzlei

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Stand : 1. Januar 2003

Die Kanzlei führt eine genaue Buchhaltung der Fotokopie-, Telefax- und Telefonkosten sowie der Boten- und Sonderkurierkosten (DHL), welche zuzüglich der Sekretariatskosten berechnet werden.
Rechnungen über Auslagen, Zustellungskosten, Registrierungskosten, Notarkosten sowie Kosten für Korrespondenzanwälte und auswärtige Prozessführung werden direkt an den Mandanten weitergeleitet, soweit nicht ein Kostenvorschuss besteht.
Die dem Mandanten zugeleitete Honorarnote führt außerdem sämtliche Reise- und Aufenthaltskosten der Kanzleiangehörigen auf.
Bei Eröffnung einer jeden Akte wird ein Kosten- und Honorarvorschuss festgesetzt, der sich nach Art und Umfang der zu erbringen Leistungen bemisst. Abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, welche Gegenstand einer besonderen Honorarabsprache sind, wird dieser Kosten- und Honorarvorschuss nach Verbrauch durch einen neuen Vorschuss ersetzt.