Die Kanzlei berät und vertritt seit über 20 Jahren Unternehmen, Arbeitnehmer und Betriebsräte für in Frankreich arbeitsrechtlich relevante Angelegenheiten.
In diesem Rahmen tritt ZGS Avocats für ihre Mandanten in ganz Frankreich bei Verfahren vor dem Zivil-, Straf- und Arbeitsgericht auf.
So steht die Kanzlei auch ausländischen Unternehmen zur Seite, die in Frankreich ihren Geschäftsstandort haben, um die zahlreichen technischen und formaljuristischen Rechtsaspekte im französischen und europäischen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht zu lösen. Sie berät auch Unternehmen des öffentlichen Sektors in Bezug auf die privatrechtlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses.
Beratung:
Diese bezieht sich auf: Audit von Vertragsunterlagen im Personalwesen, Erstellung von Arbeitsverträgen, Kündigungen von Einzelpersonen und Massenentlassungen mit Erstellung eines Sozialplans (PSE-Plan de Sauvegarde d’Emploi), Betriebsvereinbarungen, Rechtsberatung für Betriebsräte internationaler Konzerne, „rupture conventionnelle“ = vergleichsweise Auflösung von Arbeitsverträgen, Kündigungsschutz.
Gerichtsverfahren:
Kündigungsverfahren (Arbeitnehmer oder Arbeitgeber), Schadenersatzklage, Anfechtung von Vertragsklauseln, Rechtsstreit über variable Vergütungen, strafrechtsrelevante Behinderung von Betriebsräten.