Internationale Nachlässe


Die enge wirtschaftliche Verbundenheit zwischen Frankreich und seinen europäischen Nachbarstaaten sowie die Internationalisierung des privaten Anlegerverhaltens führt vermehrt zu grenzüberschreitenden Erb- und Schenkungsfällen. So liegt beispielsweise ein Erbfall mit Auslandsbezug vor, wenn ein deutscher Staatsangehöriger seinen letzten Wohnsitz in Frankreich hat oder umgekehrt und auch dann, wenn man ein Ferienhaus oder eine Fondbeteiligung in Frankreich besitzt. Gerade bei Immobilienbesitz in Frankreich oder im Ausland kommt es zur Nachlassspaltung. Diese bewirkt, dass der Nachlass rechtlich aufgeteilt wird in einen Teil, der nach französischem Recht und einen Teil, der nach ausländischem Recht zu behandeln ist. Auch in steuerlicher Hinsicht werfen internationale Erbfälle und Schenkungen Fragen auf. Oft besteht in Frankreich und im Ausland eine Steuererklärungs- und Steuerentrichtungspflicht und es gilt, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Unsere Kanzlei ist auf alle Fragen zum Thema „Erben und Vererben“ und „Schenken und Verschenken“ spezialisiert. Unser Schwerpunkt liegt dabei auf der (Testaments-)Gestaltung und Abwicklung deutsch-/österreichisch-/schweizerisch-französischer Erb- und Schenkungsfälle. In diesem Rahmen beraten wir (zukünftige) Erb- und Schenkungsbeteiligte, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte in Frankreich und im deutschsprachigen Ausland. Unsere fundierten länderübergreifenden Fachkenntnisse, unsere sprachlichen Kompetenzen, sowie unsere Kooperation mit den uns vertrauten Partnern im In-und Ausland garantieren unserer Mandantschaft eine effiziente rechtsfreundliche Vertretung.