Für bankenrechtliche Beratung und gerichtsrelevante Angelegenheiten zählt unsere Kanzlei unter ihrer Kundschaft zahlreiche Banken in Frankreich, Deutschland, Österreich, der Schweiz und Monaco. Wir beraten und unterstützen ebenfalls unsere private und institutionelle Mandantschaft in finanz-juristischen Aspekten für einen Immobilien- und Firmenerwerb.
ZGS Avocats verfügt über eine wichtige Abteilung in der Steuerberatung. Hier kommen unter anderem in Betracht : Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Gewinnsteuer bei Veräußerung von Immobilien, Vermögenssteuer (Impôt de solidarité sur la fortune – ISF), Immobilienerwerbssteuer, Taxe de 3%, usw…
Im Rahmen dieser Tätigkeit verrichtet die Kanzlei eine stets benötigte Beratung in allen Bereichen des uns vom Mandanten anvertrauten Projekts. So werden im Interesse des Kunden projektrelevante steuerstrategische Überlegungen geführt, die in vielen Fällen gleichzeitig französische und ausländische Aspekte berücksichtigen. ZGS Avocats bereitet für den Mandanten ebenfalls Steuererklärungen vor, die er in Frankreich einzureichen hat.
Bei Prozessen vertritt unsere Kanzlei ihre Mandantschaft vor der Steuerverwaltung und der Verwaltungs- Zivilgerichtsbarkeit bis incl. in die letzte Instanz.