Immobilienrecht


Unter dieses Recht fallen die Vorschriften zum Verhältnis zwischen:
Käufer und Verkäufer von Immobilien / Wohnungen / (Büro) Häuser,
Bauträger, Bauunternehmer und Architekten,
(Mit)Eigentümern, Vermietern und Mietern,
Hausverwaltung und Eigentümergemeinschaften.

Die Kanzlei ZGS Avocats unterstützt ihre französischen und ausländischen Mandaten (Unternehmen und Privatpersonen) beim Verhandeln und Verfassen von Verträgen zum Kauf und Verkauf von Immobilien in Frankreich. Diesbezüglich stellt sie ihr Fachwissen zur Verfügung und schlägt das passende Rechtsgebilde vor, welches dem Bedarf ihrer Mandaten auf rechtlicher und steuerlicher Ebene am geeignetsten erscheint, wobei insbesondere der Wohnort und damit die möglichen steuerlichen Folgen in Frankreich und im Ausland berücksichtigt werden.

Die Kanzlei ZGS Avocats begleitet ihre Mandanten auch beim Kauf von Immobilien in Monaco, in Deutschland und in Italien.

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Parallel zu unserer beratenden Tätigkeit und der Erstellung privatschriftlicher Kaufverträge vertreten wir Sie auch im Streitfall, und zwar:
bei Immobilientransaktionen für versteckte Mängel am Objekt, in der Beziehung zwischen Eigentümer und Mieter (unbezahlter Mietzins, am Objekt verursachte Schäden, Kündigung des Mietvertrags…).